München, 17.09.2015 Sogar die Bundesregierung rät auf ihrer Homepage, die Zugangsdaten für E-Mail-Konten und andere Internetdienste handschriftlich im Testament festzuhalten. Dies ist weder praktikabel noch empfehlenswert. Passwörter sollten regelmäßig geändert werden, wer will schon alle paar Monate auch sein Testament ändern. Zudem wird das Testament im Erbfall vom Nachlassgericht eröffnet und es werden Abschriften an Beteiligte versandt, beispielsweise Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte. Je nach Postlauf erfahren diese die Zugangsdaten dann eventuell sogar früher als der Erbe.