Insbesondere Alleinstehende sollten darauf achten, dass ein Testament gefunden wird
München 09.11.2017 Das beste Testament nutzt nicht s, wenn es nicht gefunden wird. Das Deutsche Forum für Erbrecht erhält immer wieder Anfragen, wie und wo man das Testament verwahre n soll. Vor allem für Alleinstehende ist dies ein großes praktisches Problem. Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. berichtet: „ Aus meiner eigenen anwaltlichen Praxis kenne ich Fälle, in denen bei hochvermögenden Erblassern ein Testament erst nach Jahren und durch Zufall in ihren persönlichen Papieren gef unden wurde “. Aber auch folgendes Beispiel ist keinesfalls aus der Luft gegriffen:
Eine kinderlose Witwe ist Eigentümerin eines Mietshauses in München, welches mehrere Millionen Euro wert ist. Kurz vor ihrem Tod schreibt sie ein Testament, in dem sie alles der Katholischen Kirche hinterlässt. Das Testament legt sie gut sichtbar auf ihren Schreibtisch in einen Ordner mit der Überschrift „Persönliche Dokumente“. Durch dieses Testament ist ihr einziger gesetzlicher Erbe, der Sohn ihres verstorbenen Bruders, al so ihr Neffe, komplett enterbt. Aber wer findet dieses Testament häufig als erster nach dem Erbfall? Nicht selten ist es derjenige, der gesetzlicher Erbe geworden wäre, hier also der Neffe. Wird er seine rechtliche Verpflichtung erfülle n, oder vernichtet e r das Testament, wohlwissend, dass dies zwar strafbar ist, ihm aber nie nachgewiesen werden kann?
Wir wissen nicht, wie hoch die Dunkelziffer solcher Fälle ist.
Und wie wäre es, wenn die Witwe unseres Beispiel falles das Testament in einen Banksafe geleg t hätte? Wenn niemand von dem Testament im Banksafe weiß, würde das Nachlassgericht dem Neffen einen Erbschein als gesetzlicher Erbe erteilen und dieser würde dann – ganz allein – Zutritt zum Safe erhalten.
Aus all dem folgt: Gerade bei Alleinstehenden m uss das Testament sicher verwahrt werden, am besten wird es in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben, dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Man kann es dort im Hinterlegungsbüro abgeben und erhält einen Hinterlegungsschein als Quittung (Ausweispapier und Kopie der Geburtsurkunde sollten mitgebracht werden). Dies kostet einmalig 75 EUR Gerichtsgebühren und zudem 15 EUR für die Registrierung in einem Zentralregister.
Dr. Anton Steiner: „ Durch die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist sichergestellt, dass das Testament nach dem Erbfall gefu nden wird. Und selbstverständlich kann man das Testament trotz amtlicher Verwahrung jederzeit aufheben oder ändern. “