Benennen Sie Ihren Erben im Testament möglichst genau!
München, 26.06.2017 Viele Menschen wünschen sich denjenigen als Erben, der sich um sie im Alter und bei Krankheit kümmert. Hier lauern Fallen bei der Testamentsgestaltung. Unwirksam ist beispielsweise die Erbeinsetzung in einem Testament: „Derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein.“ (OLG Köln vom 14.11.2016 – 2 Wx 536/16). Entsprechendes gilt für Testamente, in denen geregelt ist, dass
- diejenige Person Erbe ist, „die sich bis zu meinem Tode um mich kümmert“ (OLG München vom 22.05.2013 – 31 Wx 55/13);
- derjenige „Alles“ erhält, „der mir in den letzten Stunden beisteht“ (OLG Köln vom 09.07.2014 – 2 Wx 188/14).
Hintergrund: Das Gesetz verlangt, dass der Erblasser in seinem Testament die Person des bedachten Erben bestimmt und nicht ein anderer. Der Erbe muss zwar nicht namentlich genannt sein. Erforderlich ist aber, dass die Person des Erben zuverlässig festgestellt werden kann. Um Streitigkeiten über das Erbrecht zu vermeiden, wird dringend geraten, den oder die Erben unverwechselbar namentlich zu bezeichnen.
Vielen Dank für diesen Beitrag über das Erbrecht. Gut zu wissen, dass man den Erben im Testament am besten unverwechselbar und namentlich nennen sollte. Ich möchte nun mein Testament aufsetzen und werde mich noch von einem Anwalt beraten lassen, ob das so rechtgültig ist.
Okay, jetzt habe ich genug zur Testamentgestaltung gelesen. Ich glaube, ich kann jetzt loslegen. Vielen Dank für die Informationen.
Mich beruhigt, dass laut Gesetz nur der Erblasser in seinem Testament die Person des bedachten Erben bestimmt und nicht ein anderer. Ich habe vor, ein Testament für meine Familie aufzusetzen und möchte mich diesbezüglich noch persönlich informieren. Am besten wende ich mich morgen an einen Rechtsanwalt für Testamentsvollstreckungen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass das Erbrecht im BGB geregelt ist. Ich möchte mein Testament auch möglichst genau schreiben.
Wir haben auch ein Erbe bekommen. Gut zu lesen, dass im Testament die Erben deutlich zu nennen sind. Dies ist bei uns nicht der Fall, weshalb wir nun einen Rechtsanwalt für Erbrecht brauchen.
Ich habe mich nun auch mehr mit dem Erbrecht befasst und arbeite gerade daran, mein Testament zu verfassen und möchte auch mein Erbe gerecht weitergegeben sehen. Ich finde es daher sehr interessant, dass man dabei die Person in den Vordergrund stellt, die sich am meisten gekümmert hat. An dieser Stelle gehe ich auch voll mit der Empfehlung mit, dass man im besten Fall eine namentliche Erwähnung vorsieht. So kann man auch nach dem Tod sichergehen, dass alles genau nach den eigenen Wünschen abläuft.
Meine Mutter möchte ihr Testament schreiben. Gut zu wissen, dass man die Erben ganz genau benennen sollte. Eventuell soll ein Anwalt für Erbrecht auch drüberschauen.
Meine Mutter möchte ihr Testament schreiben. Gut zu wissen, dass man den Erben im Testament am besten unverwechselbar und namentlich nennen sollte. Am besten soll auch ein Fachanwalt für Erbrecht dieses beurteilen.
Danke für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Ich suche schon länger einen Anwalt für Erbrecht. Ein guter Hinweis, den oder die Erben unverwechselbar namentlich zu bezeichnen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass die Personen direkt erwähnt werden sollten. Ich werde mal einen Anwalt für Erbrecht konsultieren.
Ich mache mich gerade zum Erbrecht schlau. Interessant, dass man die Erben genau benennen sollte. Das habe ich so nicht gewusst.
Vielen Dank für diesen Artikel zur Testamentserstellung. Gut zu wissen, dass man seine Erben so benennen muss, dass sie eindeutig und zweifelsfrei feststellbar sind. Ich möchte bald mein Testament erstellen und informiere mich daher hier.