Deutsches Forum für Erbrecht zur Postbank-Erbrechtsstudie 2013
Ob Streitvermeidung, Steuerfallen bei Immobilien oder Enterbung naher Angehöriger – fachmännische Nachlassplanung wird immer wichtiger
München, 21.05.2013 Der aktuellen Studie der Postbank zufolge beschäftigen die Deutschen sich heute früher und intensiver mit dem Thema Erben und Vererben. Wichtigstes Ziel für 77 Prozent der Befragten ist eine klare Aufteilung des Nachlasses. Auch soll Streit im Erbfall nach Möglichkeit vermieden werden. Der Studie zufolge haben zwei Drittel aller ab 50-jährigen Deutschen sich schon mit dem Thema Vererben beschäftigt. Jeder dritte künftige Erbe nimmt Beratergespräche zum Thema wahr oder plant ein solches Gespräch.
Wichtige Themen dabei: Die Bedeutung von Immobilien im Nachlass nimmt zu, da laut Studie in zwei Drittel aller künftigen Erbschaften Immobilien zu erwarten sind. Dabei planen die angehenden Erben nur noch etwa halb so oft, in ein geerbtes Eigenheim einzuziehen. Dafür wollen mehr künftige Erben die geerbte Immobilie vermieten (19 Prozent), als dies in bisherigen Erbfällen geschah (14 Prozent).
Auch die Frage, inwieweit nahe Angehörige vollständig enterbt werden können, beschäftigt die künftigen Erben und Erblasser: 30 Prozent der Befragten halten es für „grundsätzlich nicht richtig“, dass das Pflichtteilsrecht nahen Angehörigen wie Kindern und Ehepartnern eine Mindestteilhabe am Nachlaß garantiert, von dem sie grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können.
Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht in München, kommentiert diese Ergebnisse:
„Das Deutsche Forum für Erbrecht begrüßt es, dass sich der Studie zufolge immer mehr Menschen intensiv mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigen und dabei auch fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Gerade die als wichtig benannten Ziele wie eine klare Erbaufteilung und Vermeidung von Streit im Erbfall lassen sich nur durch eine rechtzeitige und wohl überlegte Nachlassplanung verwirklichen. Laientestamente und -planungen halten für die Erben oft böse Überraschungen bereit. Für eine juristisch, aber auch wirtschaftlich ideale Lösung ohne Stolperfallen raten wir künftigen Erblassern und Erben deshalb dazu, beizeiten einen Fachanwalt für Erbrecht mit guten Kenntnissen im Erbschaftsteuerrecht zu konsultieren.
Das Thema Pflichtteil ist ein gutes Beispiel dafür, warum guter Rat nie zu teuer ist. Tatsächlich haben Abkömmlinge, Ehepartner sowie bei kinderlosen Erblassern die Eltern einen Pflichtteilsanspruch, der nur in strengen Ausnahmefällen entzogen werden kann. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, mit denen sich Pflichtteilsansprüche unter Umständen vermeiden oder zumindest reduzieren lassen. Zu denken ist zum Beispiel an eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Gemeinschaftlichen Ehegattentestament oder an einen notariellen Pflichtteilsverzicht. Reduzieren lassen sich Pflichtteilsansprüche außerdem durch rechtzeitige lebzeitige Vermögensübertragungen – aufgrund der vielen Tücken des Pflichtteilsrechts ist eine maßgeschneiderte Beratung und Planung hier aber besonders wichtig.
Wie die Studie zeigt, wird auch das Thema Immobilien im Nachlass in den nächsten Jahren immer wichtiger. Hier gilt es, Steuerfallen zu vermeiden; auch deshalb, weil die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim offenbar für immer weniger Erben in Frage kommt. Auch hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten – zum Beispiel die lebzeitige Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, mit denen sich eine hohe Steuerbelastung vermeiden lässt, die die Erben in manchen Fällen sogar zum Verkauf einer geerbten Immobilie zwingen kann.“
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