Vorstellung der aktuellen forsa-Umfrage Erbrecht
Die vom Deutschen Forum für Erbrecht in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Menschen würde jetzt schon schenken, um Steuer zu sparen – die Hälfte der Deutschen wünscht sich eine Abschaffung der Erbschaftsteuer – Jeder Dritte hat ein Testament aufgesetzt.
München, 10.12.2024 Anlässlich seiner Jahrestagung in Nürnberg veröffentlicht das Deutsche Forum für Erbrecht e.V., als bundesweit tätige Erbrechtsinstitution, die Ergebnisse einer aktuellen forsa-Umfrage. Bei der vom Forum in Auftrag gegebenen Studie wurde die deutschsprachige Bevölkerung ab 18 Jahren befragt. Im Rahmen der Jahrestagung wurden die aufschlussreichen Ergebnisse von Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V, vorgestellt.
Ergebnisse der aktuellen forsa-Umfrage:
1. Vermögen zu Lebzeiten übertragen
Die deutliche Mehrheit (79 %) wäre bereit, schon zu Lebzeiten Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, um damit Steuern zu sparen. Je höher das Haushalts-Nettoeinkommen, desto höher die Bereitschaft: So liegt diese bei 85 % der Personen mit einem Haushalts-Nettoeinkommen über 3000 Euro. Bei 1500 – 3000 Euro sind es 77%. Bei unter 1500 Euro sind es immerhin noch 59%.
2. Abschaffung der Erbschaftsteuer
Mehr als die Hälfte aller Befragten (52 %) sind der Ansicht, dass in Deutschland, wie in Österreich auch, die Erbschaftsteuer abgeschafft werden sollte.
3. Wer hat bereits eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag)
Nach wie vor gehen die meisten Deutschen nur zögerlich mit dem Thema Vermögensnachfolge um. Knapp ein Drittel (31%) aller Befragten geben an, ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt zu haben. Je älter die Befragten sind, desto häufiger wurde bereits eine letztwillige Verfügung getroffen. Bei den 18 bis 29-Jährigen sind es 3 %, bei den 30 bis 44-Jährigen 13%, bei den 45 bis 59-Jährigen 29 %. Bei Personen, die 60 Jahre oder älter sind, beträgt der Anteil 58 %.
Insgesamt haben mit 33 % etwas mehr Frauen als Männer bereits etwas aufgesetzt, bei den Männern beträgt der Anteil 29 %.
Im Vergleich zu einer Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht aus dem Jahr 2007 ist ein geringer Anstieg zu verzeichnen: Damals gab ein Viertel (25,8%) der Deutschen an, ein Testament aufgesetzt zu haben.
4. Meinung zum Pflichtteil
Knapp drei Viertel (71 %) halten es für richtig, dass Kinder in Deutschland nicht vollkommen enterbt werden können und immer einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Knapp ein Viertel (24 %) sieht das nicht so.
5. Digitaler Nachlass
Auf die Frage „Haben Sie Ihren digitalen Nachlass geregelt, sodass Ihre Erben Zugriff auf Ihre Konten und Daten haben?“, bejahen dies ein Drittel aller Befragten (33 %) – ein ähnliches Ergebnis wie beim Testament oder Erbvertrag. Bei den über 60-Jährigen hat sich bereits die Hälfte um den digitalen Nachlass gekümmert.
Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V., kommentiert:
Zur Testamentsquote: „Auch wenn vielen Menschen die Notwendigkeit bewusst ist, kümmern sich immer noch deutlich zu wenige um das Thema Vermögensnachfolge. Lediglich jeder Dritte hat ein Testament oder einen Erbvertrag. Das bedeutet auch: Zwei Drittel der Deutschen verpassen die Chance der aktiven Gestaltung des letzten Willens.“
Zur Erbschaftsteuer: „Auch wenn viele sich nicht um ein Testament kümmern, die Steuer treibt die meisten an: Vier Fünftel der Befragten wären bereit, sich schon zu Lebzeiten von Vermögen zu trennen, um der Familie die Erbschaftsteuer zu ersparen. Dies zeigt, welch großen Druck diese Steuer, auch psychologisch, ausübt. So wundert es nicht, dass sich mehr als die Hälfte der Befragten eine Abschaffung wünscht.“
Zur Studie: Diese wurde von forsa, Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse, im Auftrag des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. durchgeführt. Die Stichprobengröße betrug 1001 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren. Befragungszeitraum: 29. bis 31. Oktober 2024. Gewichtung nach Alter und Geschlecht.
Deutsches Forum für Erbrecht e.V. Prannerstr. 6 · 80333 München Präsident: Dr. Anton Steiner Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch, Matthias Rösler Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll www.erbrechtsforum.de |
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