Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Besteht für den Steuerbürger Handlungsbedarf?
Das Bundesverfassungsgericht wird am 17.12.2014 sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) verkünden. Das Deutsche Forum für Erbrecht erhält in diesem Zusammenhang viele Anfragen von Steuerbürgern, ob noch gehandelt werden soll. Vor unbedachten Schritten ist aber zu warnen. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist derzeit nicht absehbar. Die mündliche Verhandlung hat allerdings gezeigt, dass die Richter das geltende Erbschaftsteuerrecht, vor allem die Begünstigungen für Betriebsvermögen, sehr kritisch sehen.
Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. erläutert, was auf den Steuerpflichtigen zukommen kann und welche Handlungsmöglichkeiten das Bundesverfassungsgericht hat:
a) Nichtanwendung des geltenden Rechts ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Urteils
Der Gesetzgeber müsste in diesem Fall nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend auf den 17.12.2014 eine neue gesetzliche Regelung finden. Wer also beispielsweise noch die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen in Anspruch nehmen möchte, müsste für diesen Fall eine Übertragung noch bis zum 16.12.2014 durchführen.
Eine solche Entscheidungsvariante wäre allerdings in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Novum und ist deshalb eher unwahrscheinlich.
b) Begrenzte Fortgeltung des bisherigen Rechts
Bereits zweimal hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuerrecht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. In diesen Entscheidungen aus den Jahren
1995 und 2006 wurde dem Gesetzgeber aber eine Nachbesserungsmöglichkeit eingeräumt, damit er die beanstandeten Punkte gesetzlich neu regelt.
Bei dieser Entscheidungsvariante bliebe das derzeitige Recht bis zum Ablauf der dem Gesetzgeber eingeräumten Frist weiter anwendbar. In dieser Entscheidungsvariante, die als die Wahrscheinlichste gilt, besteht kein akuter Handlungsbedarf.
c) Nichtigkeit des Erbschaftsteuergesetzes
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Das Bundesverfassungsgericht könnte feststellen, dass die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen nichtig sind. Dann bestünde kein Handlungsbedarf, da die Begünstigungen auch für Schenkungen, die heute noch vorgenommen werden, nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten.
Als Zweites könnte das Bundesverfassungsgericht sogar das gesamte Erbschaftsteuerrecht rückwirkend für nichtig erklären. Auch dann gäbe es keinen Handlungsbedarf, da dies zum rückwirkenden Wegfall der Erbschaftsteuer in allen Fällen führen würde, die entweder durch Einspruch noch offengelassen wurden oder deren Steuerbescheid vorläufig erlassen wurde (wie dies die Regel ist).
Sobald das Urteil verkündet ist, wird das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. es analysieren und die Öffentlichkeit hierüber informieren:
- was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Politik und den Steuerbürger bedeutet;
- welche Handlungsmöglichkeiten sich für den Steuerbürger hieraus ergeben;
- welche Konsequenzen die Politik ziehen sollte.
Deutsches Forum für Erbrecht e.V. Prannerstr. 6 · 80333 München Präsident: Dr. Anton Steiner Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch, Dipl.-Kfm. Carl A. Gross, Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de |
Pressekontakt: Eisenblätter Kommunikation Nikolaus Eisenblätter Eisenkramergasse 11 82362 Weilheim Tel. 0881 / 92799-351 Fax 0881 / 92799-352 E-Mail: eisenblaetter@n-eisenblaetter.de |
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