Die Erbschaftsteuer auf Wiedervorlage
München, 22.09.2016 Der Vermittlungsausschuss hat sich am 21.09.2016 gerade noch rechtzeitig auf eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes geeinigt.
Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. kommentiert das Ergebnis:
„Die Erleichterung der Politik, nun doch noch eine Einigung gefunden und damit eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst vermieden zu haben, ist verständlich, aber nicht gerechtfertigt.
Denn die Einigung kam allein aufgrund des Drucks zu Stande, die für Ende September angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden. Inhaltlich bleibt das Gesetz jedoch Stückwerk, es wird noch komplizierter. Vor allem aber ist äußerst fraglich, ob das neue Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält: So bleibt Firmenvermögen auch weiterhin bei geschickter Gestaltung vollständig verschont, ohne dass die Voraussetzungen für die Verschonung wesentlich verschärft wurden.
Deshalb ist zu erwarten, dass auch das neue Erbschaftsteuergesetz wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Bis dahin sollte der Gesetzgeber die Zeit nutzen, eine umfassende Erbschaftsteuerreform auf den Weg zu bringen, die die Bezeichnung Reform tatsächlich verdient.“
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