Neuregelung der Erbschaftsteuer dringend erforderlich
München, 08.07.2014 Anlässlich der Verhandlung zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutsches Forum für Erbrecht e.V.: „Die heutige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht belegt, was jeder Fachmann weiß: Die 2009 eingeführte Erbschaftsteuer ist ein bürokratisches Monstrum: kompliziert, detailversessen und vor allem ungerecht!
Der einzige Weg aus dem Dilemma ist, dass sich der Gesetzgeber auf den Besteuerungszweck der Erbschaftsteuer besinnt: Es wird die Bereicherung des Erben besteuert, um einen Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten. Jeder Versuch dabei zwischen einem guten und einem schlechten Erbe zu unterscheiden, führt nur zu einer Ungerechtigkeit bei der Besteuerung der Erben und zum Entstehen von Schlupflöchern.
Daher sollte jede Bereicherung im Erbfall gleichmäßig besteuert werden, sei es im Privatvermögen, sei es im Firmenvermögen. Wenn dies, wofür das Deutsche Forum für Erbrecht e. V. stets nachhaltig plädiert hat, moderat, also mit deutlich geringeren Sätzen als heute geschieht, so profitieren alle davon: Die Erben, auch die Firmenerben durch gleichmäßige und maßvolle Besteuerung, ohne den derzeitigen Effekt des Alles oder Nichts, der Fiskus, weil er das bisherige Steueraufkommen mit weniger Verwaltungsaufwand erhält.
Zudem sollte durch Stundungsregelungen sichergestellt werden, dass niemand gezwungen wird, wegen der Erbschaftsteuer Vermögen zu veräußern, sondern dass er diese aus den laufenden Erträgen aufbringen kann.
Es ist ausdrücklich davor zu warnen, daß die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Steuererhöhungsfantasien führt. Es geht nicht darum Firmenerben hart zu besteuern, sondern es geht darum, eine gleichmäßige und gerechte, vor allem aber moderate Besteuerung einzuführen. Dies wäre zugleich ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.“
Deutsches Forum für Erbrecht e.V. Prannerstr. 6 · 80333 München Präsident: Dr. Anton Steiner Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch, Dipl.-Kfm. Carl A. Gross, Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de |
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